Ärztliche Weiterbildung in Brandenburg

Ärztliche Weiterbildung beinhaltet das Erlernen ärztlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten nach abgeschlossener ärztlicher Ausbildung und Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit.
Kennzeichnend für die Weiterbildung ist die praktische Anwendung ärztlicher Kenntnisse in der ambulanten, stationären und rehabilitativen Versorgung der Patienten.

Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Brandenburg
https://www.laekb.de/PublicNavigation/arzt/weiterbildung/download_weiterbildung/

Die Weiterbildung erfolgt in strukturierter Form, um in Gebieten die Qualifikation als Facharzt, darauf aufbauend eine Spezialisierung in Schwerpunkten oder in einer Zusatz-Weiterbildung zu erhalten.


Weiterbildungsbefugnis
der Landesärztekammer Brandenburg

https://www.laekb.de/www/website/PublicNavigation/arzt/weiterbildung/weiterbildung_befugte/

Die vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte und Weiterbildungszeiten sind Mindestanforderungen. Die Weiterbildungszeiten verlängern sich individuell, wenn Weiterbildungsinhalte in der Mindestzeit nicht erlernt werden können.

Die Weiterbildung wird in angemessen vergüteter hauptberuflicher Ausübung der ärztlichen Tätigkeit an zugelassenen Weiterbildungsstätten durchgeführt. Sie erfolgt unter Anleitung befugter Ärzte in praktischer Tätigkeit und theoretischer Unterweisung sowie teilweise durch die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen.

 

Antragsformulare der Weiterbildung der Landesärztekammer Brandenburg

https://www.laekb.de/www/website/PublicNavigation/arzt/weiterbildung/antragsformulare/

Der Abschluss der zu dokumentierenden Weiterbildung wird aufgrund der von den Weiterbildungsbefugten erstellten Zeugnisse und einer Prüfung beurteilt. Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung wird durch eine Anerkennungsurkunde bestätigt.

Quelle: https://www.laekb.de/www/PublicNavigation/arzt/weiterbildung/

Stand: 16.07.2020